SCHWÄRZDIENST
Kontoauszüge schwärzen
Mit Anforderung oder zur eigenen Vorbereitung: Auszüge hochladen, Schwärzungen prüfen und eine neue PDF herunterladen.
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3. Vorschläge prüfen
Vorgeschlagen werden nur schützbare Empfänger-, Personen-, Organisations- und Adressdetails eindeutig erkannter Ausgaben. Dazu zählen bei besonderen Daten auch Namen von Apotheken, Arztpraxen, Laboren, Sanitätshäusern sowie religiösen, politischen oder gewerkschaftlichen Organisationen. Datum, Wertstellung, Betrag, Saldo, Einnahmen, Buchungsart und interne Eigenkonto-Transfers bleiben sichtbar.
Bis 50 EUR: regelmäßiger Vorschlag
Bei Sollbuchungen bis einschließlich 50 EUR werden schützbare Textteile regelmäßig vorgeschlagen. Das ist keine automatische Freigabe: leistungsrelevante Vorgänge können auch darunter offenzulegen sein; eine Ablehnung der Schwärzung ist konkret zu begründen.
Gemeinsame Hinweise der LandesdatenschutzbeauftragtenNicht leistungserhebliche Zahlungsausgänge
Empfängerangaben nicht leistungserheblicher Zahlungsausgänge können geschwärzt werden. Der verbleibende Geschäftsvorgang muss nachvollziehbar bleiben.
BSG, B 14 AS 7/19 RBesonders geschützte Daten
Gesundheit, Religion oder Weltanschauung, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie Sexualleben oder sexuelle Orientierung sind unabhängig vom Betrag besonders zu schützen. Der neutrale Vorgang, etwa „Mitgliedsbeitrag“, „Spende“ oder „Einkauf“, bleibt sichtbar.
Art. 9 DSGVOSchwärzungen auswählen
Bis 50 EUR werden zulässig schützbare Textteile regelmäßig vorgeschlagen; darüber erfolgt eine Einzelfallprüfung. Nur bestätigen, wenn der ausgeblendete Detailteil nicht leistungsrelevant ist und der verbleibende Buchungstext den Geschäftsvorgang weiterhin plausibel erkennen lässt. Eine Markierung ist nie automatisch freigegeben.
Der erkannte Kontoinhaber weicht vom Adressaten ab. Ist dies das richtige Konto?